Verfahren gegen bwin.com eingestellt


Am 15. Mai 2006 war Anzeige gegen bwin.com wegen Verdachts auf illegales Glücksspiel gemäß § 168 Strafgesetzbuch und auf Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Finanzstrafgesetz erstattet worden. Ende Juli 2012, sechs Jahre später, wurde das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte die Sachlage umfassend geprüft und sah keinen Grund zur weiteren Verfolgung des Online-Glücksspielunternehmens.

bwin.com stellt ein umfangreiches Glücksspielangebot am Online-Sektor auch in Österreich zur Verfügung. Durch die Einstellung des Verfahrens wurde von der Staatsanwaltschaft Wien bestätigt, dass es sich beim Angebot von bwin.com nicht um illegales Glücksspiel gemäß §168 StGB handelt.

Die Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Online-Glücksspiels in Österreich bleibt weiter brisant. Aufgrund bisheriger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zeigt sich jedoch die Tendenz, dass Verurteilungen nur dann dem Europarecht entsprechen, wenn das österreichische Glücksspielmonopol nachweisbar zugunsten des Allgemeininteresses erhalten wird und dabei weder die EG-wirtschaftlichen Freiheiten noch den Gleichheitsgrundsatz oder andere EU-Rechte verletzt. Unter den derzeitigen Umständen scheint das Monopol jedoch nicht gerechtfertigt, da Nachweise, dass es sich um ein angemessenes Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Glücksspiels handelt, fehlen.

Fragezeichen