Die Casinos Austria AG (CASAG) fordert in einer Stellungnahme zum
Novellierungsentwurf des Glücksspielgesetzes eine Sonderbehandlung für
Glücksspielautomaten in Spielbanken. Während sämtliche Glücksspielautomaten in
Österreich an das Bundesrechenzentrum (BRZ) angeschlossen sein müssen, damit die
Geldflüsse kontrolliert werden können, will die CASAG diesen Kontrollmechanismus
für die eigenen Automaten nicht gesetzlich vorgegeben haben.
Warum die Anbindung an das BRZ nicht rechtlich verankert sein solle, argumentiert die CASAG damit, dass sich Glücksspielautomaten in Spielbanken wesentlich von anderen Glücksspielautomaten unterscheiden. Insbesondere die Technologie der Spielbankenautomaten sei für eine Anbindung an das BRZ nicht geeignet, eine Umstellung wäre mit erheblichen Investitionen verbunden und nur mit langjährigen Übergangsfristen möglich. Brancheninsider fragen sich, welche Geldflüsse hier im Verborgenen bleiben sollen. Unversteuerte Einnahmen?
Für die gesamte Glücksspielautomatenindustrie im Rahmen der Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten in Österreich gab es keinerlei Übergangsfristen aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen, hier wurde eine Anbindung an das BRZ ab Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes vorgegeben.
Dass sich die Glücksspielautomaten in Spielbanken von anderen Glücksspielautomaten maßgeblich unterscheiden, ist sicherlich richtig. Der Unterschied liegt aber in der rechtlichen Freizügigkeit gegenüber den Casinoautomaten: An diesen können nämlich bis zu 1.000 Euro pro Spiel verzockt werden, während andere Automaten mit maximal 10 Euro bespielbar sein dürfen. Aus Sicht des Spielerschutzes gibt es für diese Bevorzugung der Spielbanken keinen tragfähigen Grund.
Link zur Stellungnahme der CASAG: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00389_03/imfname_263588.pdf

